Leistungsspektrum / Preise
Fortbildungslehrgang für Sachkundige zur Verlängerung der Geltungsdauer der Sachkundenachweise nach den Anlagen 3 und 4 der TRGS 519
Der Lehrgang wendet sich an Personen, die den Sachkundenachweis vor sechs Jahren erworben haben und der nach der derzeit geltenden Gefahrstoffverordnung ohne den Besuch eines solchen Fortbildungslehrgangs die Gültigkeit verliert. Der Inhalt der Fortbildungslehrgänge ist in Anlage 5 der TRGS 519 festgelegt: In einem eintägigen Seminar ist folgendes zu vermitteln: Asbest - Verwendung und Eigenschaften, Aktuelles aus Vorschriften- und Regelwerk, Hinweise zu Verwendungsbeschränkungen, Technische und organisatorische Maßnahmen, Persönliche Schutzausrüstungen. über die Teilnahme an diesem Fortbildungslehrgang wird ein Zertifikat ausgestellt. Dafür ist die Vorlage des alten Sachkundenachweis erforderlich. Der Lehrgang ist staatlich anerkannt. Der Anerkennungsbescheid lautet: "Der Lehrgang ist zum Erhalt der Sachkunde vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) als Fortbildungslehrgang nach Anhang I Nr. 2.4.2 Abs. 3 der Gefahrstoffverordnung mit Bescheid vom 25.01.2021 Aktenzeichen 25-4262/23/12-2021/4969, staatlich anerkannt."Der Preis für den eintägigen Lehrgang beträgt 230,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt.
TRGS 519 Anlage 4A
Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für ASI-Arbeiten an Asbestzementprodukten, für Tätigkeiten mit geringer Exposition nach Nummer 2.8 und für Arbeiten geringen Umfangs nach Nummer 2.10 .
Für diesen Lehrgang erhielt die L&P GmbH die erste Anerkennung durch das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr bereits 1992.Der aktuelle Anerkennungsbescheid lautet: "Der Lehrgang ist zum Erwerb der Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an Asbestzementprodukten für Tätigkeiten geringen Exposition nach Nummer 2.8 TRGS 519 und für Arbeiten geringen Umfangs nach Nummer 2.10 TRGS 519 vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) mit Bescheid vom 14.02.2018 Aktenzeichen 25-4262/23/1 als Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Anhang I Nr. 2 Punkt 2.4.2 Abs. 3 der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) staatlich anerkannt." Der Lehrgang dauert zwei Tage und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab, die vor einem Vertreter der örtlich zuständigen Arbeitsschutzbehörde abgelegt wird.
Der Lehrgangspreis beträgt 430,00 € zzgl. gesetzliche MwSt. plus 60,00 € Prüfungsgebühr, die von der prüfenden Behörde erhoben wird..
TRGS 519 Anlage 3
Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 für ASI-Arbeiten an allen asbesthaltigen Materialien einschließlich Asbestzementprodukten.
Der Lehrgang ist staatlich anerkannt. Der aktuelle Anerkennungsbescheid lautet: "Der Lehrgang ist zum Erwerb der Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten an allen asbesthaltigen Materialien einschließlich Asbestzementprodukten vom Sächsischen Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) mit Bescheid vom 14.02.2018 Aktenzeichen 25-4262/23/1 als Lehrgang zum Erwerb der Sachkunde nach Anhang I Nr. 2 Punkt 2.4.2 Abs. 3 der Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) staatlich anerkannt." Der Lehrgang dauert 5 Tage und schließt mit einer schriftlichen Prüfung ab, die vor einem Vertreter der örtlich zuständigen Arbeitsschutzbehörde abgelegt wird.
Der Lehrgangspreis beträgt 980,00 € zzgl. gesetzlicher MwSt. plus 60,00 € Prüfungsgebühr, die von der prüfenden Behörde erhoben wird
Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator nach Baustellenverordnung gemäß RAB 30 Anlage C (Spezielle Koordinatorenkenntnisse)
Die L&P GmbH gehörte zu den ersten Unternehmen, die eine Anerkennung für diesen Lehrgang von den Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft erhielt. Nach Erscheinen der RAB 30 wurde der Lehrgang entsprechend der staatlichen Regeln angepaßt und weitergeführt. Der 4tägige Lehrgang endet mit einer schriftlichen Prüfung.Der Lehrgangspreis für den kompletten Lehrgang beträgt 725,00 € zzgl. MwSt.
Fortbildungslehrgang zum KrWG und zur NachwV für wirtschaftliche Unternehmen gemäß § 4 Abs. 4 AbfAEV
Im Seminar wird das neue Gesetz erläutert und besonderer Wert auf die Beförderungserlaubnisverordung und die Konsequenzen für Unternehmer gelegt. Es geht in diesem Seminar u.a. um die Änderung des Abfallbegriffes und der Abfallhierarchie mit ihren Auswirkungen auf die Unternehmen. Es werden Neuerungen bei der Anzeige- und Erlaubnispflicht für Einsammler und Beförderer vorgestellt sowie Registerpflichten für Händler und Makler. Wesentliche Paragraphen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes werden ausführlich erläutert: Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, Abfallhierarchie / Grundpflichten zum Vermeiden, Verwerten, Beseitigen / Überlassungspflichten, Pflichten zur Getrennthaltung und Vermischungsverbot / Anzeigeverfahren nach §18 / Anzeige- und Erlaubnisverfahren nach § 53/54 für Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen / Beauftragung Dritter / Register- und Nachweispflichten / Kennzeichnung von Fahrzeugen, Bezüge zum Güterkraftverkehrs- und Gefahrgutrecht / Recht der Entsorgungsfachbetriebe sowie Bußgeldvorschriften / Außerdem werden interessante Beispiele aus der Praxis diskutiert. Teilnehmer erhalten ein Zertifikat, das zur Vorlage als Sach- und Fachkundenachweis gemäß § 53 KrWG dientDer Lehrgangspreis für das Seminar beträgt 160,00 € zzgl. MwSt.
Neben Sachkundelehrgängen gehören auch die folgenden Leistungen zu unserem Angebotsspektrum: